Aktueller Stand — 10. Juli 2026: Es handelt sich um einen Vorschlag der spanischen Regierung. Das Parlament muss noch zustimmen, bevor er Gesetz wird. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.

Wer eine Ferienimmobilie in Spanien touristisch vermietet, muss möglicherweise mit einer erheblichen Steuererhöhung rechnen. Die spanische Regierung will für kurzzeitige touristische Vermietung einen Mehrwertsteuersatz von 21 Prozent einführen. Es ist eine der Maßnahmen aus einem neuen Wohnpaket, das auch strengere Regeln für befristete Mietverträge und Zimmervermietung vorsieht. Das Kabinett will die Pläne in den kommenden Wochen festlegen; danach muss das Parlament noch zustimmen, bevor sie endgültig in Kraft treten.

Ein Wohnpaket gegen die Wohnungskrise


Mit dem neuen Paket will die Regierung den Druck auf den spanischen Wohnungsmarkt verringern. In vielen Städten, beliebten Küstengebieten und auf den Inseln sind bezahlbare Mietwohnungen knapp. Nach Angaben des Kabinetts verschwinden immer mehr Wohnungen vom regulären Mietmarkt, weil sie touristisch oder befristet vermietet werden.

Das Paket besteht aus zwei Teilen. Der erste soll die Mietpreise bremsen, Mietern mehr Sicherheit geben und Missbrauch auf dem Mietmarkt bekämpfen. Dazu gehören strengere Regeln für Saison- und Zimmervermietung, eine verbesserte Notregelung für auslaufende Mietverträge, die Pflicht, Mietverträge schriftlich festzuhalten, und Steuervorteile für Vermieter, die die Miete senken. Der zweite Teil soll das Angebot an bezahlbarem Wohnraum vergrößern — darunter die geplante Mehrwertsteuererhöhung für touristische Vermietung, aber auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren.

Mehrwertsteuer auf touristische Vermietung


Die auffälligste Maßnahme ist die geplante Einführung eines Mehrwertsteuersatzes von 21 Prozent für sogenannte pisos turísticos: Ferienwohnungen, die touristisch vermietet werden. Damit will die Regierung den steuerlichen Vorteil beenden, den diese Vermietungsform ihrer Ansicht nach gegenüber Hotels hat.

Ministerpräsident Pedro Sánchez kündigte die Maßnahme bereits Anfang 2025 an, doch die Ausarbeitung blieb bis jetzt liegen. Wann die neuen Regeln in Kraft treten, ist noch nicht bekannt.

Was bedeutet das für private Vermieter?


Gerade für viele Eigentümer eines Ferienhauses in Spanien kann diese Maßnahme große Folgen haben.

Derzeit sind viele private Vermieter von der Mehrwertsteuer befreit, solange sie nur die Immobilie vermieten. Eine Schlüsselübergabe, Bettwäsche bei der Ankunft und eine Endreinigung fallen in der Regel darunter. Nur wenn der Vermieter auch Hoteldienstleistungen erbringt — etwa eine Rezeption, Reinigung während des Aufenthalts, Bettwäschewechsel oder Frühstück — müssen derzeit meist 10 Prozent Mehrwertsteuer berechnet werden.

Die Regierung will das ändern. Geplant ist, dass ein Großteil der touristischen Vermietung künftig unter den allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 21 Prozent fällt, auch wenn keine hotelähnlichen Leistungen angeboten werden. Für viele private Vermieter wäre das eine einschneidende Änderung.

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Vieles ist noch unklar


Ob das am Ende bedeutet, dass jeder Eigentümer, der eine einzige Ferienwohnung touristisch vermietet, künftig 21 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss, ist noch nicht sicher.

Die Regierung hat den endgültigen Gesetzestext noch nicht veröffentlicht. Deshalb ist noch unklar, welche Formen der touristischen Vermietung genau unter die neue Regelung fallen und ob es Ausnahmen geben wird.

Strengere Regeln für befristete Vermietung


Neben der touristischen Vermietung will die Regierung auch den Missbrauch befristeter Mietverträge bekämpfen. Diese Verträge sind für Menschen gedacht, die vorübergehend Wohnraum benötigen, etwa für Arbeit oder Studium. Nach Angaben der Regierung werden sie immer häufiger genutzt, um die Regeln für reguläre Mietverträge zu umgehen. Befristete Mietverträge müssen deshalb künftig immer schriftlich festgehalten werden, und ihre Rechtmäßigkeit wird stärker kontrolliert.

Auch die Zimmervermietung wird strenger reguliert, weil manche Vermieter mit einzelnen Zimmern höhere Einnahmen erzielen als mit der Vermietung einer kompletten Wohnung.

Was bedeutet das für Mieter?


Für Menschen, die längere Zeit in Spanien mieten — etwa Expats, Studierende oder Zeitarbeitskräfte — können die Pläne gerade mehr Schutz bieten.

Schriftliche Mietverträge sollen für mehr Klarheit über Preis, Dauer und Bedingungen sorgen. Außerdem will die Regierung erneut eine Regelung einführen, mit der bestimmte Mieter ihren auslaufenden Mietvertrag unter Bedingungen verlängern können — eine frühere Version dieser Regelung fand Anfang des Jahres keine Mehrheit im Parlament. Auch Vermieter, die ihre Miete senken oder bezahlbar halten, können laut den Plänen Steuervorteile über die Einkommensteuer (IRPF) erhalten.

Was bedeutet das für Urlauber?


Für Touristen ändert sich vorerst nichts. Die Pläne sind noch nicht endgültig, und die aktuellen Regeln bleiben in Kraft.

Wird die Mehrwertsteuererhöhung letztlich eingeführt, ist allerdings davon auszugehen, dass ein Teil der Vermieter die höhere Steuer ganz oder teilweise über den Mietpreis weitergibt.

Noch kein endgültiges Gesetz


Die Pläne sind noch kein Gesetz. Die Regierung will das Wohnpaket in den kommenden Wochen per Königlichem Dekret verabschieden. Danach muss das spanische Parlament das Dekret noch bestätigen.

Erst dann wird klar, welche Maßnahmen endgültig eingeführt werden, wann sie in Kraft treten und für welche Formen der touristischen Vermietung die neuen Mehrwertsteuerregeln genau gelten.

Häufig gestellte Fragen zu den Mehrwertsteuerplänen

Muss ich jetzt schon 21% Mehrwertsteuer auf meine Ferienvermietung in Spanien berechnen?
Nein. Die aktuellen Regeln gelten weiter, solange das Dekret nicht endgültig ist: Die reine Vermietung ohne hotelähnliche Leistungen ist in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit, und nur bei Hoteldienstleistungen (etwa Rezeption, Reinigung während des Aufenthalts oder Frühstück) gilt meist der ermäßigte Satz von 10 Prozent.
Wann tritt die Mehrwertsteuererhöhung auf 21% in Kraft?
Das ist noch nicht bekannt. Die Regierung will das Wohnpaket diesen Monat per Königlichem Dekret verabschieden, doch danach muss das spanische Parlament es noch bestätigen — und ein früheres Mietdekret scheiterte dort im April. Erst nach der Zustimmung wird klar, wann und für welche Vermietungsformen die neuen Regeln gelten.
Gilt die Mehrwertsteuererhöhung auch für langfristige Vermietung?
Nein. Die Maßnahme zielt auf kurzzeitige touristische Vermietung (pisos turísticos). Reguläre langfristige Wohnraumvermietung fällt nicht unter diesen Plan — dafür enthält das Paket gerade mehr Mieterschutz und Steuervorteile für Vermieter, die die Miete bezahlbar halten.

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